d. Wer trägt die Kosten für die Hin –und Rücksendung?
Die Kosten der Rücksendung muss grundsätzlich der Verkäufer tragen.
Im Falle des Widerrufsrechts können Ihnen die Rücksendekosten auferlegt werden, wenn der Warenwert 40 Euro nicht übersteigt. Auf eine solche Regelung muss der Verkäufer Sie jedoch klar und deutlich hinweisen. Er kann sich nicht auf diese Regelung berufen, wenn die gelieferte Ware nicht dem gekauften Artikel entspricht oder mangelhaft ist.
Wurde Ihnen ein Rückgaberecht eingeräumt, so trägt stets der Verkäufer die Kosten der Rücksendung.
Nach einer neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofs muss Ihnen der Verkäufer auch die ursprünglichen Hinsendekosten erstatten. Dies gilt jedenfalls, wenn Sie den Vertrag komplett widerrufen. Bei einem Teilwiderruf ist die Rechtslage noch ungeklärt. Hier sollten Sie vorher mit Ihrem Verkäufer Kontakt aufnehmen und klären, wer die Hinsendekosten tragen soll. Für den Fall, dass der Verkäufer die Rücksendekosten zu tragen hat, steht Ihnen nach allgemeiner Auffassung kein Anspruch auf Vorschuss der Rücksendekosten zu. Der Verkäufer kann Ihnen jedoch nicht untersagen, die Ware unfrei oder per Nachnahme zurückzusenden. Sollte der Verkäufer der Ware einen Rücklieferungsschein beigefügt haben, sollten Sie diesen verwenden, um unnötige Kosten für den Verkäufer zu vermeiden. Generell ist zu empfehlen bei Fragen oder Unklarheiten mit dem Verkäufer vorher in Kontakt zu treten. Die meisten Probleme lassen sich so im Vorfeld lösen.
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_6.html#d
So, Rätsel raten beendet...