@hagakure Siehst Du oben einen Straftatsbestand ???
Einzig die Hure, die der gewerblichen Prostitution nachgeht

, steuerrechtlich ist gegen die geleisteten Zahlungen nichts einzuwenden, wenn alle ordnungsgemäß und rechtzeitig ihre Umsatzsteuervoranmeldung (Soll-Versteuerung) abgegeben haben ... anderenfalls müssen sie nun in der kommenden UstVA den Zahlungseingang verbuchen (Ist-Versteuerung)