Das sehe ich auch so.Aber heisst es nicht bei der Einwilligung das man ein bestimmtes Teil des Körpers zur Forschungszwecken entwendet?
Also was passiert wenn die Forschung abgeschlossen wurde?Dann müsste es ja so sein das wenn der Teil nicht ganz zerfezt wurde dann auch dementsprechend zum übrigen Körper zurück gelangt.
In dem Artikel den Skip erwähnte heisst es im Kommentar ," wie kommt der rechtsmediziner dazu teile von den toten menschen zu behalten ( also nach dem angeordnetem zerhacken , zerstückeln und schänden nicht wieder dem körper beizulegen. hier gibt er ja zu, die gehirne zu behalten, was behalten denn die anderen "forscher/rechtsmediziner" so alles von den toten menschen, ohne, daß jemand es weiß ?".
Die haben wohl ne kleine Schatzkammer zuhause.