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Artikel 5 Grundgesetz

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Beschreibung
Artikel 5 Grundgesetz Aktuell

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

(2) Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.

(3)Eine Zensur findet nicht statt.


Jaja, manche haben wohl schon in Schulzeiten in ihren Geschichtsbüchern Seiten rausgerissen ^^
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