jap. Übrigens besteht im internet ein
besonderer Verbraucherschutz. Grundgedanke
aller Verbraucherschutzregeln ist immer,
den nach Ansicht des Gesetzgebers
wirtschaftlich schwächeren Verbraucher
dort zu schützen, wo er allein seine
Position gegenüber Unternehmen nicht
durchsetzen kann. Und wer als Verbraucher
über das Internet eine Ware bestellt oder
eine Dienstleistung vereinbart, ist bei
vielen Geschäften durch das so genannte
Fernabsatzrecht (312 b ff BGB) geschützt.
Nach diesem Recht sind Unternehmen zu
folgenden Informationen verpflichtet:
Identität des Unternehmers und dessen
Anschrift, Angabe der Produktdaten wie
wesentliche Eigenschaften der Ware oder
Dienstleistung, Preis einschließlich aller
Steuern und sonstiger Preisbestandteile,
Liefer- und Versandkosten. ARAG Experten
weisen darauf hin, dass dem Verbraucher
auch Einzelheiten zu Vertrag, Zahlung und
Lieferung genannt werden müssen, wie
Zustandekommen des Vertrages,
gegebenenfalls Mindestlaufzeiten sowie
Gültigkeitsdauer des Angebotes oder
Preises. Zudem muss das Unternehmen auch
über das Bestehen eines Widerrufs- oder
Rückgaberechts ausdrücklich informieren.
Und genau das müssen die halt erstmal
nachweisen. Aber trotzdem würd ich nochmal
konkreten juristischen Rat einholen.