auch in der stadt gibt es keine freie spurwahl!! das rechtsfahrgebot zählt genauso wie auf der autobahn nur denken die meisten nicht dran. das man mitunter etwas früher auf die linke spur fährt um sich vernünftig einzuordnen ist ja ne andere sache, da man auf der autobahn selten links abbiegt, aber trotzdem bleibt das rechtsfahrgebot, genau wie das überholverbot von rechts. PUNKT
17.09.2008 - 16:12 Uhr
babe0702
@nicklass Was sagt denn deine Frau zu deinen Theorien???
17.09.2008 - 16:17 Uhr
Skip
die ist Kummer gewöhnt
17.09.2008 - 16:20 Uhr
Boeller
Falsch innerorts darf man bei mehreren Fahrstreifen rechts überholen.
@ boeller.. aber nur wenn die verkehrslage es nicht anders zulässt nämlich bei vollen straßen und da ist auch weniger ein überholen gemeint, als das im verkehr vorbeifließen weil es nicht anders geht.. ähnlich wie auf der autobahn wenn stau ist.. aber das eigentliche überholen ist damit nicht gemeint! so zumindest hab ich es mal in der fahrschule gelernt.. keine ahnung ob es heute anders ist, aber ich denke nicht
17.09.2008 - 16:24 Uhr
Nicklass
bütte???
17.09.2008 - 16:27 Uhr
Boeller
So ist das nur auf Autobahnen. In der Fahrschule wurde mir auch nur beigebracht: "es ist links zu überholen", die Ausnahmen nur auf Nachfrage.
Aber wie gesagt, es gibt Ausnahmen... In den folgenden Situationen darf man auch rechts überholen, wenn man dabei die zulässige Höchstgeschwindikgeit nicht überschreitet: wenn innerhalb geschlossener Ortschaften mehrere Fahrstreifen für eine Richtung markiert sind (Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t dürfen dann rechts schneller fahren). Fehlen die Fahrstreifenmarkierungen, so ist das nicht gestattet.
17.09.2008 - 16:29 Uhr
Skip
Wer bremst, verliert ... oder hat eine defekte Hupe
17.09.2008 - 16:33 Uhr
Schpittweehuul
In geschlossenen Ortschaften mit markierter Fahrbahn herrscht kein Rechtsfahrgebot. (Hatte nämlich auch immer Zweifel und hab dann nen "Freund und Helfer" direkt danach gefragt. Rechtsfahrgebot ist nur außerhalb Ortschaften, auf Schnellstraßen und auf Autobahnen. Also zum Beispiel in Rostock da am Stadthafen die 2-spurige, da ist kein Rechtsfahrgebot.
Und zum Linksfahren. Wenn 50km/h erlaubt sind und ich fahre 55km/h, dann braucht sich kein Linksfahrer hinter mir aufregen. Wenn ich nur 40km/h fahre, dann ist rechtsfahren angebracht. Aber bei Halten der Höchstgeschwindigkeit ist Drängeln fehl am Platze..
Ich rede vom RECHTSFAHRGEBOT welches (Ja, auch ich habe eine Fahrerlaubnis) wohlwissend nicht in geschlossenen Ortschaften besteht. Allerdings gilt dieses Rechtsfahrgebot auch (insbesondere) auf Autobahnen, und da gibt es genügend Linksspurblockierer, die Strich 120 fahren und sich sagen "Warum drängelt er denn, hier ist doch eh nur 120 erlaubt)
Ach ja, und zur Thematik Ortschaft und mehrspurig... In geschlossenen Ortschaften wo man nicht zwangsläufig rechts fahren muss, da darf man im Gegenzug auch rechts überholen
17.09.2008 - 18:23 Uhr
crusty1704
naja am lustigsten sind immer noch die leute die bei 130 mit 150 auf der linken spur 2 m hinter einem fahren dann nur mal kurz mit der bremse aufleuchten und schon fahren sie erst mal an der nächsten raststätte ran^^
17.09.2008 - 19:04 Uhr
Schpittweehuul
Also gegen Linke-Spur-Blockierer bin ich auch. Genau wie gegen 3-Spur-Autobahn-Linksallesfrei-mittelspurfahrer...
Aber: Wenn ich auf einer Autobahn fahre, wo 130km/h erlaubt sind und ich überhole mit 130km/h nen LKW, der eben nur 100km/h fährt, dann braucht der Typ hinter mir nicht wie wild Lichthupen.
17.09.2008 - 19:25 Uhr
Schpittweehuul
Das Problem ist aber, dass in Deutschland die Autofahrer irgendwie denken, auf den Straßen gilt das Prinzip der Selbstjustiz.
Ich war heut mit dem Rennrad draußen und ein Bus schaffte nicht, mich zu überholen, weil von vorn Autos kamen. Man muss dazu sagen, dass es ein gerade mal 1km langes Stück zwischen 2 Ortschaften war und ich mit 40km/h ja nun auch nicht schlafe... Na jedenfalls hat er dann erstmal 3sek lang gehupt und dann fuhr er neben mich und drängte mich ab... ich musste dann von der Straße runter. Er verwies dann wie wild auf den Radweg neben der Straße, welchen ich nicht genutzt hab, weil der absolut nicht rennradtauglich ist und weil das Stück eben nur 1km lang ist. Ok, der Busfahrer ist rechtlich im Recht. Laut STVO muss ich auf den Radweg. Aber deswegen hat er nicht das Recht mich abzudrängen...
kennt man ja bestimmt: ein ewig langsamer traktor... ich hatte neulich einen vor mir, der immer kurz geblinkt hat, wenn die straße frei war, sodass man überholen konnte! fand ick jut!^^ is ja eigentlich auch nicht das hammer problem oder? grad wenn die fahrer wissen, dass man schlecht dran vorbei gucken kann...
17.09.2008 - 19:37 Uhr
Schpittweehuul
Da fällt mir ein, so ein Gefährt hatte ich heut auch VOR mir. So nen Radlader... der fuhr 30km/h. Den hab ich mit dem Rad überholen müssen... *lol*
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