@möli: Fakt ist aber auch, das der
mögliche zuverdienst für ALG II-empfänger
bei 60€ liegt. Das is zwar nicht viel,
aber besser als nix. Allerdings wird alles
was man über die 60€ hinaus zuverdient,
von der staatlichen Unterstützung gekürzt.
Das bedeutet bei einer wöchentlichen
nebentätigkeit im umfang von 14,99 Std
(mehr geht nicht) hat man einen effektiven
Stundenlohn (jetzt nur bezogen auf die
tatsächliche arbeit) von etwa 1,-€.... is
ne ganz einfache rechenaufgabe.
Das dazu dann natürlich noch die
staatlichen zuschüsse kommen, steht ja
völlig ausser frage...