ob die fahrt zwischen wohnort und arbeitsplatz zur bezahlten arbeitszeit gehört ist eine vereinbarung zwischen arbeitnehmer und arbeitgeber und in den meisten fällen im arbeitsvertrag oder i den innerbetrieblichen vereinbarungen festgeschrieben.
was die versicherung betrifft, ist es so das der normale arbeitsweg (also ohne umwege) über die berufsgenossenschaft als wegeunfall versichert ist. er wird also wie ein arbeitsunfall behandelt.