Dann würdest Du keine Aufenthaltsbewilligung für die schweiz bekommen, diese bekommst Du nur wenn Du nachweisen kannst das Du einen Job über die Zeit hast!
20.02.2007 - 15:53 Uhr
Clarins
Und wenn du den Job nachweisen kannst, ist es keine Schwarzarbeit!
Krankenversichert bist Du bei Schwarzarbeit auch nicht!!!
Ja sicher stimmt es und es haben sich schon welche gemeldet so wie es sich gehört persönlich per PN!
Wie gesagt wir sind an einer langen Zusammenarbeit interessiert!
Das Produkt ist schon auf dem Markt es ist bekannt nur müssen wir einfach anders schaffen, bis jetzt hatten wir eine Agentur die, die grafik gemacht hat, aber die haben uns 2 mal versetzt und das geht nicht da wir Erscheinungstermine haben!
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