Eine solche richterliche Entscheidung war längst überfällig und stellt für mich einen ersten Schritt gegen rituell und/oder religiös bedingte Verstümmelungen dar.
Die körperliche Unversehrtheit und die Selbstbestimmung des Menschen, stehen für mich über der Religionsfreiheit. Die besteht nämlich auch darin, aus freien Stücken eine Religion anzunehmen und sie auch wieder ablegen zu können. Ein Säugling oder ein Kleinkind ist in diesem Alter noch nicht in der Lage, sich selbstbestimmt und bewusst für eine Religion zu entscheiden und somit auch nicht für deren rituelle Bräuche. Es ist für mich vollkommen in Ordnung, wenn Eltern ihre Kinder in ihrem Sinne erziehen und an ihre Religion heranführen, solange die körperliche Unversehrtheit des Kindes gewahrt bleibt.
Eingriffe, wie eine Beschneidung, sollte jeder Mensch für sich selbst treffen dürfen und das in einem Alter, in dem er auch dazu in der Lage ist.
Um es ganz deutlich zu sagen:
"Gott, Allah, Jahwe……….etc. wird so gnädig sein und einige Jahre auf das Opfern der Vorhaut warten können!!"