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Betriebskostenabrechnung
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hagakure
fest auftreten @tanzmaus. man wird
versuchen, dich mürbe zu machen bzw.
einzulullen. die rechtslage ist
eindeutig!!!!
21.07.2006 - 11:52 Uhr
Tanzmaus
ich werds versuchen. aber jetzt hab ich
zumind. schon mal ein paar antworten, die
ich am telefon geben kann...
21.07.2006 - 11:54 Uhr
Shortee
he he leute es ist nicht gesetzlich
geregelt wann der Vermieter die Kaution
zurück zu zahlen hat! er kann sie bis nur
nächsten Betriebskostenabrechnung
einbehalten...also sei froh das du
überhaupt schon was bekommen hast...
21.07.2006 - 11:55 Uhr
babe0702
und ich würde mit dem gang zum ra
drohen,das zieht auch oft, weil die eben
auch wissen, dass es nicht rechtens ist
21.07.2006 - 11:55 Uhr
hagakure
wenn du sie verwirren möchtest @tanzmaus,
frage nach der gesetzlichen grundlage!!!
wenn dir ironie liegt, kannst du ja sagen,
dass dein anwalt auch schon eine solche
gesucht, aber leider nicht gefunden hat.
vielleicht sei der vermieter aber
gesetzestechnisch bewanderter...
21.07.2006 - 11:55 Uhr
Schlumpfine
Also soweit ich informiert bin, dürfen sie
vorher einen Teil deiner Kaution
einbehalten, als Sicherheit dass sie
nächstes Jahr bei der Abrechnung keinGeld
von dir sehen, habe ich auch gerade durch!
Warst bestimmt bei der Wiro oder?
@hagakure: Beratungshilfe nützt ihr dann
aber nicht viel, da sie ja nicht nur
beraten wird, sondern auch die
GEschäftsgebühr anfällt, wenn der Anwalt
etwas veranlasst! Und wenn sie keinel PKH
bekommt, sitzt sie auf den Kosten.
21.07.2006 - 11:56 Uhr
hagakure
@schlumpfine: der anwalt berät nicht nur,
sondern kann auch schriftlich tätig
werden. das erhöht die für ihn gegenüber
der gerichtskasse abzurechnende gebühr.
reich wird er damit nicht und viele
anwälte weisen darauf nicht hin.
21.07.2006 - 11:58 Uhr
Skip
wenn die mir die Kaution mit 7 Prozent
verzinsen würden, könnten die von mir
sogar noch einen Nachschlag bekommen
)
21.07.2006 - 11:58 Uhr
Schlaubi
@schlumpine: wer lesen kann blablabla
*zwinkerzuLilli*
21.07.2006 - 11:59 Uhr
Schlaubi
also ich konnte mir damals aussuchen, wo
ich die Kaution anlege...es waren aber
keine 7% zu haben
21.07.2006 - 12:00 Uhr
Tanzmaus
@shortee: ich hab nichts gegen den
Zeitpunkt der Kautionszahlung gesagt. das
wir mir schon klar, dass das lange dauert.
Aber das sie mir jetzt 200 Tacken
abziehen,find ich nicht in Ordnung.
21.07.2006 - 12:01 Uhr
hagakure
der zeitpunkt der rückzahlung ist ja
leider auch nicht gesetzlich geregelt und
auch bei den gerichten umstritten.
gleiches gilt für einen möglichen
einbehalt, da es letztlich ja dein geld
ist, welches der vermieter nur
treuhänderisch verwaltet.
21.07.2006 - 12:03 Uhr
Shortee
wovon haben se dir denn die 200 euro
abgezogen? eigentlich ist dafür die
Kaution da um sowas zu decken...
21.07.2006 - 12:05 Uhr
Skip
Geht es jetzt wirklich nur um 200 Öcken,
die Dir zum Überleben fehlen ???
21.07.2006 - 12:05 Uhr
Schlumpfine
@hagakure. Ja das ist mir auch klar, ich
meinte ja nur, dass ein Schreiben über die
normale Beratungsgebühr gemäß RVG
hinausgeht und dafür bekommt sie keinen
Beratungshilfeschein mehr vom AG. Oder?
21.07.2006 - 12:08 Uhr
hagakure
ein schreiben wird noch ohne weiteres
abgedeckt @schlumpfine. ich habe das
gesetz zar gerade nicht da, aber meines
wissen stand in § 2 (?), dass beratung und
vertretung abgedeckt sind.
21.07.2006 - 12:11 Uhr
Schlaubi
klingt so, als wenn skip gleich seine
börse zückt *handaufhalt*
ich geb es tanzi, versprochen
21.07.2006 - 12:11 Uhr
schnupzi
http://www.mdr.de/escher/1365601.html
da kannst du dich deswegen belesen...oder
http://www.nvzmv.de/
21.07.2006 - 12:11 Uhr
babe0702
shortee, gerade dafür ist die kaution
nicht da, sie ist für die gewährleistung
der ordentlichen übergabe der wohnung
vorgesehen, also als sicherheit für den
vermieter, dass der mieter mit der
mietsache ordnungsgemäß umgeht, diese
besenrein und frisch gemalert übergibt
etc. aber nicht für die betriebskosten...
21.07.2006 - 12:12 Uhr
babe0702
ein augenblick ich schau mal nach in
§2*rvgzückt*
21.07.2006 - 12:12 Uhr
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