die kurtaxe erhebt nicht der vermieter, sondern ein zuständiges amt des ortes, hat damit also ja nichts zu tun..
wenn bei beiden wurstbuden steht: "unsere wurst ist genau 30cm lang" dann muss sie auch bei beiden 30cm lang sein, alles andere wäre unlogisch, dann könnte man jaauch sagen jedes ferienzimmer muss haargenau gleich ausgestattet sein..
es geht auch nicht darum, ob es eine grundgebühr gibt oder nicht, sondern, dass ein endpreis sichtbar ist.
zudem..kannste da jetzt lange rumdiskutieren, fakt ist, beim gaststätten und hotelgewerbe ist es so vorgeschrieben, entweder man hält sich daran oder nicht und riskiert ne abmahnung, wenn du daran was geändert werden soll, dann muss das gesetzt geändert werden..
aber jedem anwalt steht doch frei, dass er gesetztwidrige dinge zur anzeige bringt oder nicht? ob es ihn nun betrifft oder nicht is doch irrelevant, auch wenn es nun moralisch nicht einwandfrei is