Freunde und Singles in Mecklenburg-Vorpommern

Die alternative
Samsastraum
25.02.2013 - 20:05 Uhr
51, Freiburg im Breisgau
Es gibt ja viele dumme Menschen, aber irgendwer bricht immer den Highscore!!
25.02.2013 - 20:23 Uhr
Samsastraum
Wie meinst du das??Die Verhandlung wurde aufgehoben also hat er anscheinend recht denn sonst wäre es anders verlaufen.
25.02.2013 - 20:26 Uhr
Samsastraum
"Niemand ist zuständig für unsere Gemeinde"

http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=LTHtndNoh0Y

Sprachlosigkeit
25.02.2013 - 20:43 Uhr
er hat nicht recht. zur aufhebung siehe §§ 28 ff. zvg. die begründung hat der vollpfosten wohl wohlweislich unterschlagen
25.02.2013 - 20:58 Uhr
Samsastraum
Das kann natürlich sein.Was ich aber nicht verstehe ist das man sich nicht einfach ausweist so wie es auch normalerweise üblich ist.
25.02.2013 - 21:01 Uhr
kopfschüttel
25.02.2013 - 21:05 Uhr
51, Freiburg im Breisgau
25.02.2013 - 21:09 Uhr
Samsastraum
Finde ich schon sehr eigenartig das sich die "Beamten" so vehement dagegen sträuben ihre Berechtigung offen zu legen.

Sowas erwartet man ja auch von Polizisten.Ich könnte mir also genausogut eine Polizeiuniform anziehen und auf Streife gehen und dabei einige Bußgelder verhängen.Prüft das jemand nach?Das machen doch die wenigsten und wenn man einen Polizisten danach fragt meint dieser das sieht man doch wohl.

Also woher kann man wissen das dort wirklich auch Beamte / Richter anwesend sind??
25.02.2013 - 21:15 Uhr
51, Freiburg im Breisgau
25.02.2013 - 21:20 Uhr
Samsastraum
Das bedeutet also das vergangene Gerichtsverhandlungen die aufgrund einer Verhinderung des Richters von seinen Gehilfen verkündet wurden dann später (also sobald der zuständige Richter wieder anwesend ist), auch einsehbar sind mit der entsprechenden richterlichen Unterschrift?
25.02.2013 - 21:25 Uhr
51, Freiburg im Breisgau
Dieser "Vollpfosten", wie Doctor W. ihn so treffend bezeichnet, gehört wohl diesen Kadetten an:

http://www.youtube.com/watch?v=diilLxz_A3M
http://www.deutsches-reich-exil.info/Exilregierung.html
25.02.2013 - 21:32 Uhr
Samsastraum
Das kann schon sein das er das ist.

Aber Urteile werden doch erst dann rechtskräftig wenn sie ein Richter unterschrieben hat.Wenn er aufgrund von Verhinderung nicht anwesend sein kann übernehmen seine Gehilfen die normale Verhandlung.Und ich verstehe das gerade so das der Richter anschließend noch einen blick darüber wirft kontrollhaber dann gegenzeichnen muss.
25.02.2013 - 21:36 Uhr
facepalm ... schau bitte ins gesetz aspergo !!!!!!!!!!!!!!!!!!
26.02.2013 - 7:56 Uhr
ja, bianca, er gehört zu diesen deppen
26.02.2013 - 7:58 Uhr
51, Freiburg im Breisgau
26.02.2013 - 9:42 Uhr
Samsastraum
Es ist immer eine Unterschrift zu leisten wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt..Jemand muss ja für das Urteil die volle Verantwortung tragen und es muss abgesegnet sein.


Wenn keine Unterschrift vorliegt an wen soll man sich dann wenden wer ist bei einer nicht vorhandenen Unterschrift der Auftraggeber??
26.02.2013 - 13:21 Uhr
auftraggeber???????????
26.02.2013 - 13:24 Uhr
Samsastraum
Es muss ja jemanden geben der diesen Beschluss herraus gibt also muss auch eine Absegnung erfolgt sein die durch eine Unterschrift bestätigt wurde.
26.02.2013 - 13:25 Uhr
26.02.2013 - 13:26 Uhr
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