Das sehe ich allerdings auch so.
Normalerweise darf ein Jobcenter einem Empfänger von Leistungen nicht einen Cent abziehen, da der Regelsatz schon das Existenzminimum ist. Auf der einen Seite wird gepriesen, daß es jedem der Bedürftig ist "zusteht", auf der anderen Seite steht es dem Bedürftigen dann aber doch nicht mehr in voller Höhe zu wenn er einen Job ablehnt.
Beisst sich irgendwie mit Art 12 Abs. 2 GG....
Denn es ist ja meines Erachtens nach ein Zwang diese bestimmte Arbeit anzunehmen wenn ansonsten mit Kürzung gedroht wird.
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