Artikel 3 Abs. 3 GG:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Eine weitere Diskussion erübrigt sich hiermit, zumal Steuern völlig ungeeignete Instrumente für den angedachten Zweck sind
Ob eine private Krankenkasse hingegen den Beitrag für Übergewichtige höher ansetzt als für Sportler, ist eine rein kapitalistisch begründete Entscheidung - der Staat hingegen
darf solche Entscheidungen nicht treffen und das ist auch sehr gut so.