BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147
http://fs09n2.sendspace.com/dl/31524bf582d2a2b17cd44dff9f9aafe3/4ad8dc312bae8d86/b0kyti/Argumentation.pdf
Art. 144 GG und dann guck dir den Art. 23 mal
Art 65 ist auch ganz interessant
Nur für den Fall, dass gleich die Prämbel erwähnt wird.
Diese ist nur ein Vorwort und hat keine juristische Wirksamkeit.
http://de.wiktionary.org/wiki/Pr%C3%A4ambel
„Regierungsordnung“. So werden unter Besatzungsrecht nach Art. 120 GG auch heute noch Besatzungskosten bezahlt. Die Bundesrepublik Deutschland ist somit kein Staat, sondern nach Art. 133 GG eine „Wirtschafts- und Verwaltungseinheit“, wo die Bürger keine Staatsbürger,
sondern nur Personal sind (siehe Personalausweis). Weiteres ergibt sich aus dem Art. 146 GG, den es deswegen gibt, weil es eben keine Verfassung gibt.