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Mathias78HRO
47, Schwerin
eigentlich sollen in den politischen
Debatten Alternativen diskutiert werden.
unsere Demokratie hat sich so entwickelt,
dass sich die Regierung was ausdenkt und
die Opposition dagegen ist.
ich hab nicht lange drüber nachgedacht.
aber spontan hab ich folgenden Vorschlag.
(wem Nachteile einfallen, kann sie mir
gern sagen):
Wir kommen davon weg, im Parlament immer
nur über einen Vorschlag abzustimmen (mit
ja, nein, Enthaltung), sondern es werden
zu einem Thema (z.B. reform des
Gesundheitswesens) mehrere Vorschläge
eingebracht (von einzelnen Abgeordneten
bishin zu Koaltionen). und dann haben sich
die Abgeordneten für einen Vorschlag zu
entscheiden (oder sich zu enthalten). Der
Vorschlag, der die meisten Stimen bekommt,
wird umgesetzt. Der klare Vorteil.
Irgendeine Reform kommt, das heißt es gibt
keinen Stillstand.
ich vermute, das wird dazu führen, dass
sich Koalitionen zu bestimmten Themen
finden. und das wäre doch sehr
demokratisch. eine Partei wäre dann nicht
einem Koalitionspartner über ne ganze
Legislaturperiode hinweg verpflichtet.
05.11.2006 - 11:52 Uhr
Hornet
ach der Mathias von ProTon is auch da ^^
05.11.2006 - 12:04 Uhr
Hornet
aber @Mathias: guck mal Phoenix , es ist
doch bereits so , dass in den Ausschüssen
und Debatten mehrere Vorschläge und
Anträge abgestimmt werden
05.11.2006 - 12:06 Uhr
Mathias78HRO
47, Schwerin
ja, aber in der Abstimmung im Parlament
brauchst du die absolute Mehrheit und da
würd ich eben die relative Mehrheit
einführen.
@Hornet: du kennst proTon?
05.11.2006 - 12:10 Uhr
Hornet
ich war auf Katharinas Hochzeit , da habt
ihr gespielt ^^
05.11.2006 - 12:11 Uhr
Mathias78HRO
47, Schwerin
die relative Mehrheit natürlich nicht für
Verfassungsänderung. die soll mal bei 2/3
bleiben.
zu den Ausschüssen. da wird doch "nur"
diskutiert und nichts entschieden. mir
geht es darum, dass bei der
parlamentsabstimmung mehrer Vorschliege
liegen. und man sich nicht vorher auf
einen verständigen muss. wei ldas hat den
ANchteil, dass man gar keinen zur
Abstimmung bringt, falls man sich nicht
einigt.
aber solange der Bundesrat (sorry, dass
ich jetzt auf Bundesebene gegangen bin)
über Gestzte im Bund bestimmt, ist jede
Abstimmungstheorie sinnlos.
05.11.2006 - 12:21 Uhr
Hornet
Soweit ich das verstanden habe sind doch
die Plenumsausschüße die Tagungen im
Parlament , zu denen nur die
Parlamentsmitglieder hingehen die sich
auch mit den Themen beschäftigen . Es
liegen dann von den Fraktionen mehrere
Anträge vor , die danach abgestimmt werden
, danach müssen sie noch durch den
Bundesrat und dann sind sie beschlossen .
05.11.2006 - 12:30 Uhr
Mathias78HRO
47, Schwerin
ja, okay. aber auch das dürften
Parlamentssitzungen sein. es sind halt
dann nicht alle Abgeordneten da, sondern
nur die vom Ausschuss. das ist bei kleinen
Entscheidungen der Fall. alles nur ne
Vermutung, kein Wissen. aber ich glaube
nicht, dass ein Ausschuss über Gesetze
entscheidet. weil dann hätte dein
gewählter Abgeordneter nur in diesem
Ausschuss Einfluss. das wäre zu wenig.
also ich glaube, Ausschüsse beraten nur.
(mal nebenbei: proTon gibt am 14.11. ein
Konzert in der Bühne 602)
05.11.2006 - 12:36 Uhr
loosy
Mathias hat Recht, in den Ausschüssen
werden Gesetzesvorlagen erarbeitet,
abgestimmt wird im Parlament und dann eben
immer nur der Vorschlag, auf den der
Ausschuss sich geeinigt hat.
05.11.2006 - 13:03 Uhr
Hornet
ja mag ja sein aber trotzdem stehen am
anfang mehrere Anträge zur Auswahl ...
05.11.2006 - 13:04 Uhr
loosy
Mathias hat Recht, in den Ausschüssen
werden Gesetzesvorlagen erarbeitet,
abgestimmt wird im Parlament und dann eben
immer nur der Vorschlag, auf den der
Ausschuss sich geeinigt hat.
05.11.2006 - 13:08 Uhr
loosy
Mathias hat Recht, in den Ausschüssen
werden Gesetzesvorlagen erarbeitet,
abgestimmt wird im Parlament und dann eben
immer nur der Vorschlag, auf den der
Ausschuss sich geeinigt hat.
05.11.2006 - 13:26 Uhr
Hornet
ist ja gut jetzt , habs ja eingesehen und
nachgelesen ^^
es ging darum dass er am anfang dieser
seite meinte , es werden keine
alternativen diskutiert , doch die werden
in den ausschüssen diskutiert . bevor sie
im parlament diskutiert und beschlossen
werden ...
05.11.2006 - 13:28 Uhr
Mathias78HRO
47, Schwerin
wow, so viel Bestätigung bekomme ich
selten.
05.11.2006 - 14:04 Uhr
Henne R.
40, Berlin
Also, was Mathias sagt ist korrekt.
Jedoch ist ein Gesetz erst dann ein
gesetz, wenn der Bundesprräsident seine
Unterschrift drunter gesetzt hat. Vorher
is nix
05.11.2006 - 18:11 Uhr
Mathias78HRO
47, Schwerin
stimmt. die Institution Bundespräsident
sollten wir nicht vergessen. verzeiht
diese Respektlosigkeit
05.11.2006 - 19:11 Uhr
Hornet
hat der nich bloß Vetorecht ?
05.11.2006 - 19:49 Uhr
Henne R.
40, Berlin
Nee@hornet. Der muß jedes Gesetz absegnen.
tut er dies nicht, dürfen sich alle
nochmal zusammensetzen und das Ding
nochmal auf Herz und Nieren prüfen und
dann notfalls ändern.
05.11.2006 - 19:50 Uhr
Hornet
Egal , jetz mach ich jetz die Gesetze hier
, echt jetz , bin schließlich König und
Captain
05.11.2006 - 19:52 Uhr
Schlaubi
das gilt für bundesgesetzte, aber auch für
landesgesetze?
@Mathias: relative Mehrheiten sind immer
minderheitsmehrheiten...ob das im sinne
der demokratie ist?
05.11.2006 - 19:52 Uhr
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