Freunde und Singles in Mecklenburg-Vorpommern

Kann ich das Autohaus verklagen??
Monchen_500
doch wenn du garantie hast,dann hast du

alles garantie!!! aber was macht domino im

wald!? grins

29.11.2006 - 10:36 Uhr
trintignant
ich wer hier noch mal wahnsinnig... das

ist wie beim fußball... alle sind trainer

und können alles...
29.11.2006 - 10:37 Uhr
babe0702
domino das ändert nichts daran, dass in

der Schweiz andere GEsetze

herrschen...schon allein das Konkursrecht

ist dort anders als hier das

Insolvenzrecht...also spare dir bitte

solch hirnrissige kommentare...man man

man...du hast doch soooo viel geld...geh

doch zum anwalt und hol dir da rat...
29.11.2006 - 10:38 Uhr
babe0702
vor allem ist auch nach dem bgb zwar ein

zweijährige garantie zu gewähren, aber da

gibt es auch einen kleinen haken...ein

halbes jahr muss der händler nachweisen,

dass der mangel nicht an der ware liegt,

1,5 jahre der kunde...nur für die ganz

schlauen hier...
29.11.2006 - 10:39 Uhr
46, Rostock
du musst eh erst nacherfüllung verlangen,

mit fristsetzung, dann kannste klagen,

musst du vorher androhen... die klage
29.11.2006 - 10:39 Uhr
46, Rostock
@ babe rfa?
29.11.2006 - 10:40 Uhr
trintignant
*Baberechtgeb* *schreiendrauslauf*
29.11.2006 - 10:41 Uhr
nicklass
@trinti

du verkaufst doch auch versicherungen

obwohl du eigentlich gelernter erntehelfer

bist



nochnal zum mitmeißeln.....es gibt

natürlich NICHT auf ALLES garantie!!!

aber wenn dir nach 5.000km die bremscheibe

bricht dann ist das ein fehler im material

und dafür gibts natürlich ersatz vom

hersteller....aber nur material nicht

arbeitslohn!
29.11.2006 - 10:41 Uhr
DerPrinz
@ Babe so schaut es aus....... Endlich mal

ne taffe Frau...
29.11.2006 - 10:41 Uhr
Hornet
Wie jetz 1,5 Jahre muss der Kunde

nachweisen dass der Fehler nicht an der

ware liegt @babe ?

Bisschen sinnlos heut morgen ?
29.11.2006 - 10:42 Uhr
trintignant
@nicklass: erntefacharbeiter mit

spezialisierung kartoffelernte, bitte...

soviel zeit muss sein!
29.11.2006 - 10:42 Uhr
body__11
du hast auf jeden fall ein rückgabe

recht.... und die fehler die du

beschrieben hast, sind eindeutige mängel

am fahrzeug, die man nicht sehen

kann...also müssen sie das fahrzeug auf

jeden fall reparieren oder sogar

zurücknehmen.....wenn du eine anwalt

kennst, einfach mal nachfragen
29.11.2006 - 10:43 Uhr
babe0702
@lucy ja

@hornet 1,5 jahre muss der kunde

nachweisen, dass der mangel an der ware

lag..so

@trinti uahhhhhhhh
29.11.2006 - 10:45 Uhr
43, Dümmer
nee sie hat recht @ horni
29.11.2006 - 10:45 Uhr
Hornet
ok jetzt bin ich befriedigt
29.11.2006 - 10:45 Uhr
Hornet
Hat sie nicht , kati ^^
29.11.2006 - 10:46 Uhr
babe0702
recht hat sie trotzdem du nase
29.11.2006 - 10:47 Uhr
Monchen_500
hat sie doch!!!

29.11.2006 - 10:47 Uhr
46, Rostock
@ babe.. ich auch... beim insov?
29.11.2006 - 10:48 Uhr
Hornet
Sie hat es zwar richtig gemeint , aber

falsch dargelegt !
29.11.2006 - 10:48 Uhr