Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt
unter anderem in folgenden Fällen vor:
ein Gesellschafter erhält für seine
Geschäftsführertätigkeit ein unangemessen
hohes Gehalt;
eine Gesellschaft zahlt ihren
Gesellschafter neben einem angemessenen
Gehalt eine besondere Umsatzvergütung;
ein Gesellschafter erhält von seiner
Gesellschaft ein Darlehen zinslos oder zu
einem unangemessen niedrigen Zinssatz;
ein Gesellschafter gibt seiner
Gesellschaft ein Darlehen zu einem
unangemessen hohen Zinssatz;
ein Gesellschafter verkauf Aktien an seine
Gesellschaft zu einem Preis, der nicht dem
Kurswert der Aktie entspricht;
ein Gesellschafter liefert oder erwirb von
der Gesellschaft Waren oder
Wirtschaftsgüter zu einem ungewöhnlichen
Preis oder erhält Preisnachlässe bzw.
Rabatte.