Das geht eben nicht,wenn man verdächtigt wird ist man für die Ermittler zunächst einmal schon vollkommen schuldig.Das fängt ja schon mit der 1. Frage an : "Sie waren an dem und dem Tag zu dieser Uhrzeit an genau diesen Ort und haben jenes getan", sie dürfen sich nun dazu äussern.
Gut dann äussert man sich und sobald das gegenteil behauptet wird fängt es an umfanglicher zu werden was auch wiederum entsprechende Kosten verursacht.Da geht doch alles bedeutend schneller wenn man beim Verhöhr ab und zu mal eine ballert oder das Gesicht bisschen unter Frischwasser hält.
