Kinderpornographie ist die Darstellung des
sexuellen Missbrauchs von Kindern.
Bei der Darstellung kann es sich um
tatsächlich stattgefundenes oder um
wirklichkeitsnahes Geschehen handeln, so
dass auch mit Bildbearbeitungssoftware
konstruiertes Material unter das Verbot
fällt.
Als Altersgrenze für Kinder gilt die
Vollendung des 14. Lebensjahres.
Sexueller Missbrauch bedeutet, dass an dem
Kind sexuelle Handlungen durch einen
Erwachsenen oder ein anderes Kind
vorgenommen werden, oder dass das Kind
diese Handlungen an einem Erwachsenen
vornimmt.
Darunter fallen auch Handlungen, die das
Kind an sich selbst vornimmt.
Nacktbilder von Kindern (FKK-Fotos) sind
keine Kinderpornographie, sofern dabei
nicht die Darstellung von
Geschlechtsteilen in den Vordergrund
rückt.
Dies ist gegeben, wenn das Kind auf
Regieanweisung unnatürliche Posen einnimmt
(weit gespreizte Beine etc.).
Bitte geben Sie zusammen mit Ihrem Hinweis
- auch wenn Ihnen dies schwerfällt - eine
genaue Beschreibung des gefundenen
Materials ab, aus der ersichtlich ist, in
welchen Punkten es sich mit obiger
Definition deckt.
Die Ermittlungsbehörden benötigen klare
Anhaltspunkte, um tätig werden zu können.