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Nebenverdienst Frage
57, Neubrandenburg
Also ein Bekannter von mir macht im Moment eine Ausbildung in der IT-Branche.Nun hat er sich überlegt nebenbei etwas Geld damit zu verdienen.Kennt sich von Euch vielleicht jemand mit der Rechtslage aus? Wo muss was angemeldet werden,wo liegen die Grenzen für einen Zuverdienst etc.??
16.03.2008 - 20:55 Uhr
Klaus_Michael
Eigentlich gibts keine Grenze^^

nur der Nebenjob hat dann Steuerklasse 6, d.h. du bekommst auch Lohnsteuer abgezogen...also ertragreich is was anderes...oO
16.03.2008 - 20:57 Uhr
57, Neubrandenburg
und gibts das irgendwelche Rechtsformen? ich meine er zahlt eh noch keine Lohnsteuern als Azubi
16.03.2008 - 21:00 Uhr
marco19
lebt er in einer bedarfsgemeinschaft?
16.03.2008 - 21:01 Uhr
Klaus_Michael
ja, als aubi nicht. aber im nebenjob muss er das dann...(wenns offiziell is^^).

Er brauch ja ne zweite Steuerkarte
16.03.2008 - 21:01 Uhr
Klaus_Michael
wegen Rechtsformen hab ich keine Ahnung...sry
16.03.2008 - 21:02 Uhr
42, Schwerin
Bei einem höheren Nebeneinkommen als 165,00 EUR im Monat, wird der Mehrbetrag lediglich vom Arbeitslosegeld gemindert. Am Ende hat der Arbeitslose monatlich das gleiche Einkommen mit einem gekürzten Arbeitslosengeld und dem Nebenverdienst von mehr als 165,00 EUR wie mit einem ungekürzten Arbeitslosengeld und 165,00 EUR Nebenverdienst.



Beispiel:
600,00 EUR Arbeitslosengeld + 165,00 EUR Nebenverdienst = 765,00 EUR Einkommen
600,00 EUR Arbeitslosengeld + 255,00 EUR Nebenverdienst – 90,00 EUR Kürzungsbetrag beim Arbeitslosengeld für den höheren Nebenverdienst = 765,00 EUR Einkommen



Liegt allerdings die wöchentliche Arbeitszeit bei 15 Stunden oder mehr, liegt keine Arbeitslosigkeit mehr vor. Somit würde kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen. Bereits gezahltes Arbeitslosengeld müsste nach einer rückwirkenden Aufhebung der Bewilligung zurückgezahlt werden. Außerdem sind für die gleiche Zeit die geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an die Agentur für Arbeit zu erstatten. Des Weiteren würde die Agentur für Arbeit über das Ende des Nebenverdienstes hinaus bis hin zur persönlichen Meldung des Arbeitslosen zusätzlich das Arbeitslosengeld aufheben.
16.03.2008 - 21:02 Uhr
Klaus_Michael
is er arbeitslos oder amcht er ne Ausbildung?^^
16.03.2008 - 21:02 Uhr
42, Schwerin
als Azubi zahlt man keine Lohnsteuer? Seit wann?
16.03.2008 - 21:03 Uhr
44, Rostock
disso...geht um ne azubiene^^
16.03.2008 - 21:03 Uhr
Klaus_Michael
@disso: keine Lohnsteuer
16.03.2008 - 21:04 Uhr
42, Schwerin
Der Arbeitslose bezieht Arbeitslose und nicht auf die Geschlechtsform hinter dem Arbeitslosen
16.03.2008 - 21:04 Uhr
42, Schwerin
naja kommt auf den Verdienst des Azubis an, oder ich hab was falsch gemacht und wurde beschissen
16.03.2008 - 21:04 Uhr
57, Neubrandenburg
er ist azubi und möchte sich nebenbei ein wenig was dazuverdienen selbstständigerweise. Beispiel PC-Reparatur und son Kram
16.03.2008 - 21:06 Uhr
Klaus_Michael
du wurdest beschissen^^
16.03.2008 - 21:06 Uhr
42, Schwerin
warte nun hole ich mal n alten Lohnzettel, das macht mich nun stutzig.....

@Threadstarter: Googel ist dein Freund
16.03.2008 - 21:07 Uhr
57, Neubrandenburg
@disso: ich bin zu faul
16.03.2008 - 21:08 Uhr
42, Schwerin
ok, ich revidiere meine Aussage, hast recht....

einbehaltene Lohnsteuer in Bezug auf 3: ----------
16.03.2008 - 21:08 Uhr
42, Schwerin
das googlenutzungsding geht aber schneller als hier im Thread zu diskutiren

Steuerklasse 6 fällt. Normalerweise gibt es doch Freibeträge,
also wenn der Azubi bei seinem Nebenjob Monatlich nur 150 –
200 € verdient kann er den versteuerten Teil seines Geldes
beim Finanzamt (am Ende des Jahres) zurück fordern, oder ?


Wenn der Azubi eine Steuererklärung anfertigt, rechnet das FA nach, ob zuviel Steuer vom Lohn eingehalten wurde und wenn ja, wird erstattet.
16.03.2008 - 21:10 Uhr
57, Neubrandenburg
er bekommt wärend der ausbildung keinen cent...irgendwie muss das doch auch mit steuernummer usw. angegeben werden wenn er eine rechnung stellt....
16.03.2008 - 21:15 Uhr