haltlos definitiv und sicher
absolut nicht durchsetzbar aber ich
bin auch kein Richter sondern ein
mündiger Bürger meines Landes,
mündig genug um das journalistische
Interesse ausschliessen zu können,
wenn explizit nach einer möglichst
schnellen anbindung gefragt wird

natürlich ist die
Vorbereitungshandlung für eine
Straftat wie diese nicht strafbar
allerdings ist auch der Versuch
einer Straftat bei den meisten
Vergehen nicht unter Strafe
gestellt (wohl aber bei den
Verbrechen) und somit schon
garnicht die Vorbereitungshandlung
und auch die Ankündigung kann
lediglich nach Versuch oder
Vollendung dazu dienen, die
Vorsätzlichkeit der Tat zu
untermauern... (wobei man auch
wieder zwischen Drohung und
Ankündigung differenzieren muss)
also wenn du schon meine völlig
plakative Rechtsbeugung anfechtest
dann richtig