Nur wenn du rechtskräftige verurteilungen hast, stehen sie drin.
Aber man unterscheidet zwischen einem Zeugnis das du zugesand bekommst und dem für den Öffemntlichen Dienst. Das bekommst nicht in die Hand sondern wird an den Diesntherren geschickt wo du dich bewirbst.
Und dort wird unter versch. Farbeinträgen unterschieden. Da steht auch drin ob du in Organisationen verkehrst die unserer demokratischen Grundordnung verstößt oder auffällig war...