Freunde und Singles in Mecklenburg-Vorpommern

Quizfrage an die Jurafraktion
Skip
Endlich nach fast 2 Jahren hat mir ein Anwalt am heutigen Tage den Anlaß und die Möglichkeit gegeben, mit ihm zu zanken.



Nun würde ich ganz gern mal ein paar Meinungen bzw. Tipps einholen.



Was erfüllt den Tatbestand der Veruntreuung ?

Ist es ein Straftatsbestand oder Zivilrecht ?

Wie kann ich am schnellsten dem Anwalt eine berechtigte Kontopfändung reindrücken ?



Bin für jeden Tip dankbar und würde glatt auch mal ein Steak spendieren.

17.05.2006 - 20:35 Uhr
Schlaubi
Tipp mit zwei p

aber was will man von einem ohne

Schulabschluss erwarten. bist wieder

geschrumpft?
17.05.2006 - 20:39 Uhr
Skip
Schlaubi, ich hab noch richtig schreiben

gelernt. Aber was solls, mit Dir mag ich

heute nicht so recht spielen, der Anwalt

ist wenigstens ein Gegner.
17.05.2006 - 20:40 Uhr
Schlaubi
na denn viel Glück...

...dem Anwalt!
17.05.2006 - 20:55 Uhr
Tanzmaus
wieso fragst du da nich becky? die is doch

die schlaue jurastudentin schlecht hin...
17.05.2006 - 21:52 Uhr
Schlaubi
den Gedanken hatt ich auch schon.

allerdings viel studiert haben kann sie

aber noch nicht. so oft, wie sie hier

abhängt
17.05.2006 - 22:05 Uhr
KrispyKreme
Ich sage mal, Untreue fällt unter das

Strafrecht. Der Straftatsbestand der

Untreue erfüllt sich, s. Paragraph 266

StGB. Auszug:



Abs. 1) Wer die ihm durch Gesetz,

behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft

(z.b. Vertrag) eingeräumte Befugnis, über

fremdes Vermögen zu verfügen oder einen

anderen zu verpflichten, mißbraucht oder

die ihm kraft Gesetzes, behördlichen

Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines

Treueverhältnisses obliegende Pflicht,

fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen,

verletzt und dadurch dem, dessen

Vermögensinteressen er zu betreuen hat,

Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe

bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe

bestraft.



Zudem sollte geprüft werden ob nicht auch

andere Straftatbestände vorliegen z.B.

Betrug nach §263 StGB etc.



Eine Herausgabe der veruntreuten Sache

kann nach §985 BGB gefordert werden, wenn

ein Eigentumsanspruch besteht. Oder nach

§812 BGB, wenn eine ungerechtfertigte

Bereicherung ohne Grund erfolgte. Es also

keine rechtliche Grundlage gibt.



!!!Du solltest aber nach der Regel prüfen:

Wer will von wem woraus!!!! D.h. du

benötigst eine Anspruchsgrundlage... z.B.

laut §XXX und den erfüllten Tatbestand!



Eine Kontopfändung, kannst Du selber nur

durch ein Mahnverfahren als Ultima ratio

erreichen... s. hier z.B.

http://www.mahnung-online.de



Alle Angaben ohne Gewähr... *g*
17.05.2006 - 22:43 Uhr
Märchenbraut
mensch skipi,was hast denn mit dem anwalt

angestellt oder andersrum?
18.05.2006 - 9:17 Uhr
Skip
Danke Kripsy, kommt mit zu den Ideen.

Vielleicht mailen wir nochmal privat.



Und ihr anderen beiden Nasen da oben,

Becky hat andere Schwerpunkte, mal

abgesehen davon, daß wir natürlich darüber

gesprochen haben und mit den gesammelten

Ideen etwas auf die Beine stellen wollen.



Da es gegen einen Anwalt geht, der mich

persönlich geärgert hat

(*HinweisanSchlaubigeb*), möchte ich das

Ding natürlich so wasserdicht wie nur

irgend möglich machen.
18.05.2006 - 9:20 Uhr
Märchenbraut
kann man verstehen.weil DER kennt sich aus

mit gesetzen.

schlaubi,alter stänkerkopp !
18.05.2006 - 9:22 Uhr
Schlaubi
*skips"Hinweis"durchdenShredderjag*

tja, wer sich ärgern lässt
18.05.2006 - 9:23 Uhr
Skip
Du bettelst schon wieder Schlumpf, wa ?
18.05.2006 - 9:25 Uhr
Schlaubi
dito
18.05.2006 - 9:27 Uhr
trintignant
jo skipi, ich frag mal in der

versicherungsszene rum. wenn´s rechtlich

nicht geht, hauen wir ihm einfach auf die

fresse! und wenn wir schon mal dabei sind

... *nachobenschiel*
18.05.2006 - 9:27 Uhr
Märchenbraut
böse gedanken am frühen morgen trinti?
18.05.2006 - 9:28 Uhr
Dolg
also ich wär dabei...
18.05.2006 - 9:30 Uhr
Schlaubi
eh dolg, du sollst mich beschützen ^^
18.05.2006 - 9:31 Uhr
Märchenbraut
jetzt wird der freund zum feind wa

schlaubi?
18.05.2006 - 9:34 Uhr
Skip
Moin trinti )



Das mit Fresse hauen heben wir uns für den

richtigen Zeitpunkt auf. Aber wegen der

Versicherung gute Idee, verklingel ihm

ne Berufshaftpflicht und die melken wir

genüßlich ab.



@MB Schlaubi hat Freunde ?
18.05.2006 - 9:40 Uhr
Märchenbraut
nicht?weil er doch meint,dolg sollte ihn

beschützen...
18.05.2006 - 9:47 Uhr
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