Die im Volksmund Sexsteuer genannte spezielle Vergnügungssteuer wird seit dem Jahr 2004 in Köln erhoben. Hierbei ist pro Prostituierte ein monatlicher Obulus von 150,-- Euro an die Stadt zu entrichten.
Die Steuer wird für "die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs oder Kraftfahrzeugen" erhoben.
Rechtsgrundlage: §§ 2 Nr. 7, 6, 12 (1) und 14 (1) der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Köln vom 19.12.2003 in der Fassung vom 14.04.2004 über im Stadtgebiet Köln durchgeführte vergnügungssteuerpflichtige Veranstaltungen
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