Vom AA sollte man sich alles was einem zugesagt wird schriftlich mit Name,Datum und Stempel bestätigen lassen.Egal um was es sich handelt.Kann ich nur e,pfelen.Wenns mal Ärger wegen etwas gab hat das immer geholfen.
15.04.2008 - 17:38 Uhr
Mai
selbst wenn ich ne firma kennen würde und die mich auch würde ich mich vorher gerne mit dem Menschen unterhalten dem ich die Adresse geben will.
Und nichts von ner homepage erfahren.
15.04.2008 - 17:38 Uhr
Sensitive
kannst dich doch mit ihm unterhalten -> HansiNummer1
15.04.2008 - 17:41 Uhr
Petrie
Also das ist ja doch keine Entfernung.
Wir werden wohl ehr nicht in Erfahrung bringen wie er beim Jobcenter alles geregelt hat.
Wenn er die Maßnahme weiter machen würde trotz Umzug, müssen Sie es weiter führen. Gesetzt SGB, nicht ich machen ^^
15.04.2008 - 17:48 Uhr
Mai
Das ist dann ja auch vernünftig. Nur ne Homepage ist ja nix greifbares.
15.04.2008 - 17:50 Uhr
blumenvase
abgesehen davon quatsch. meine umschulung hab ich begonnen als ich außerhalb von rostock wohnte. dann bin ich umgezogen. das amt bei dem ich die umschulung angefangen habe zahlt die kosten für die umschulung weiter und rostock zahlt den rest also wohnung usw.
15.04.2008 - 17:53 Uhr
blumenvase
und das man von nem amt ales schriftlich braucht sollte man schon wissen heutzutage so wie hass schon sagte.
Zum Amtsgericht Antrag auf Beratungshilfe holen und ab zum Anwalt, kostet dich keinen Cent und dann weißt du genau wie und ob du überhaupt dagegen vorgehen kannst allerdings nur so als Tipp, Keine Chance !!!
15.04.2008 - 18:06 Uhr
blumenvase
und das kind vorm brunnen abfangen und festhalten in zukunft
Umzug in einen anderen Ort
Der Postnachsendeantrag hat bei einem Umzug in einen
anderen Ort als die Wohn- oder Nachbargemeinde keinen
Einfluss auf Ihre Erreichbarkeit. Das heißt, dass Ihnen
Arbeitslosengeld für die Zeit nach Ihrem Umzugstag nur
dann gezahlt werden kann, wenn Sie die Agentur für
Arbeit rechtzeitig über Ihre neue Anschrift informieren.
Durch den Umzug in einen anderen Ort kann eine andere
Agentur für Arbeit für Sie zuständig sein. Bei rechtzeitiger
Mitteilung des Umzuges werden Sie von der nunmehr
zuständigen Agentur für Arbeit zur Meldung eingeladen.
Ihre Leistungen werden fortgezahlt. Teilen Sie deshalb den
Umzug möglichst frühzeitig mit – aber erst, wenn der
Umzugstag feststeht.
Du sollst dort nur den Antrag auf Beratungshilfe holen und dann Zum Anwalt dich beraten lassen was dort möglich ist das dauert maximal 3 Stunden und nicht gleich Klage einreichen. Der Unterschied sagt schon der Name Beratungshilfe und Gerichtskostenbeihilfe...
BERATUNGSHILFE.... BERATUNG !!!!
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