"In der DDR reichte es zum Beispiel schon wenn jemand zu Leuten vom MfS gesagt hat: "Der oder die hat vor in den Westen auszureisen". Dann ging das ganze los. Selbst Freunde und Bekannte wurden dann mit ausgehorcht. Meine Familie hat das selbst erlebt. Und mit solchen Sachen fängt alles an."
Ganz genau, deshalb ist das nicht vergleichbar, die bloße Behauptung einer Person reicht nicht aus, dazu müssen sich schon ein paar Verdachtsmomente mehr ergeben und selbst wenn ein begründeter Verdacht besteht und die Ermittlungsbehörden sich auf Grund dessen zuviel herausnehmen, gibt es immer noch Gerichte/Stellen die eine rechtliche Klärung vornehmen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Militante_gruppe_(mg)
"Im Juni 2010 kritisierte der Bundesgerichtshof die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft, die über fünf Jahre neben der Überwachung der Verdächtigen mehrere zehntausend Telefongespräche und E-Mails erfasst hatte, als rechtswidrig. Diese Überwachung wurde mit einem Gutachten des Verfassungsschutzes begründet, das seinerseits „nicht ausreichend mit Tatsachen“ belegt war."
Ein sicheres Zeichen dafür, dass dieses System funktioniert!!