Ich denke eher du solltest dich einmal schlau machen, bevor dich dich hier vollends lächerlich machst
http://www.bpb.de/izpb/155913/besondere-merkmale-der-grundrechte?p=all
"Für wen gelten die Grundrechte?
Menschenrechte gelten ihrem Anspruch nach für alle Menschen. Weil sie aber aus philosophischen Vorstellungen stammen und nicht in einem Gesetzestext niedergelegt sind, ist nicht ganz eindeutig, wie sie genau lauten; je nach Standpunkt haben Menschen unterschiedliche Rechte mit teilweise unterschiedlichen Konturen in den Katalog aufgenommen. Das Grundgesetz hat viele davon als Grundrechte übernommen. Es knüpft gleichzeitig an diese Vorstellungen an, wenn es von den Menschenrechten als "unverletzlich und unveräußerlich" spricht.
In einer (leicht) unterschiedlichen Bedeutung kann man die Grundrechte aber auch nach Menschenrechten und Bürgerrechten unterscheiden. Das bezieht sich auf die Frage, für wen sie gelten. Auf die Menschenrechte kann sich jeder gegenüber dem Staat berufen. Man erkennt sie daran, dass ihr Text selbst von "jeder", "jedermann", "niemand" oder "alle Menschen" spricht, oder daran, dass ein Recht ohne Einschränkungen beschrieben wird ("Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet", Art. 4 Abs. 2). "