Freunde und Singles in Mecklenburg-Vorpommern

Verfassungsbeschwerde Vorratsdatenspeicherung
42, Schwerin
Weils doch den einen oder anderen interessiert hier ein paar Zitate:

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Mahlzeit.

Die Bundesregierung hat heute beschlossen, dass bald alle Telefon- und
Internetprovider die Verbindungsdaten aller Kunden für 6 Monate vorrätig
zu halten haben.
Siehe auch hier: http://www.heise.de/newsticker/meldung/88449/from/rss09

Dagegen will der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Verfassungsbeschwerde
einlegen und sucht Teilnehmer an einer Sammelklage.

http://www.vorratsdatenspeicherung.d...nt/view/51/70/

Hier kann man ein Formular ausfüllen und dann unterschrieben einschicken, um
sich an der Sammelklage zu beteiligen.

Ich habe mein Formular bereits eingeschickt und auch einige Andere überzeugt,
das zu tun.

Macht mit!


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Ansich ja ne gute Idee...

...aber ist es für die Entscheidung des Verfassungsgerichts nicht vollkommen irrelevant wieviel Menschen hinter einer Klage stehen?!

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"Nein", würde ich zumindest sagen. Da es, je weniger Meinungen aus der Öffentlichkeit bekannt sind, um so wahrscheinlicher ist, dass der Richter oder die Richterin jemand ist, der FÜR die Vorratsdatenspeicherung entscheiden würde, wenn er, respektive sie nicht weiß, wie ein Großteil der Bevölkerung über dieses Thema denkt, da er/sie einer einseitigen Argumentation zum Opfer fällt, da eben die Personen, die jenen Gesetzesentwurf geschrieben haben, voreingenommen sind - sonst hätten sie den Gesetzesentwurf nicht verfasst. Daher besteht die Notwendigkeit, den Richter oder die Richterin darüber aufzuklären, wie es sich mit der Meinung des - auch durch ihn - vertretenen Volkes zu diesem Thema verhält. Und wie findet ein Richter oder eine Richterin herraus, was das Volk denkt? Durch seine oder ihren Job.
=> Klagen.
18.04.2007 - 23:10 Uhr
schnupzi
link geht nicht um das formular auszufüllen.
18.04.2007 - 23:47 Uhr
warum bist du dagegen @ disso?
18.04.2007 - 23:54 Uhr
42, Schwerin
eigentlich ist es mir egal, aber im Prinzip schon, da für mich ein vergehen des Datenschutzes und Privatsphäre Tatbestand ist.
18.04.2007 - 23:56 Uhr
42, Schwerin
ich habe das Formular auch net ausgefüllt........wie gesagt, im Prinzip ist es mir egal ich bin nur der Meinung, dass es ganz scharf an der Grenze unseres Grundgesetzes vorbei schlittert.
18.04.2007 - 23:57 Uhr
42, Schwerin
Titat von jemandem "nicht deutschen":

Sammelklagen gibt es in Deutschland, entgegen der weit verbreiteten Annahme, nicht.

Allerdings, leider etwas zu spät gestartete Aktion, aber sehr gut das "ihr" etwas gegen diesen Unsinn unternehmt!
__
unser Gott ist Abraxas!
19.04.2007 - 0:01 Uhr
armand
du machst dir viel zu viele gedanken qdiss
19.04.2007 - 0:04 Uhr
42, Schwerin
ja kann sein, ist trotzdem ein Unding
19.04.2007 - 0:07 Uhr
armand
ist auch ein unding das genau jetzt, in diesen minuten, wieder 3-4 kinder an hunger sterben werden. in den armen ihrer mütter. das ist auch ein unding. interessiert das jemanden hier??? fragt jemand danach? will jemnd antworten darauf? fuck diss, niemanden interessiert das alles. kannst genauso gut mit deiner wand oder deinem wasserhahn reden.
19.04.2007 - 0:10 Uhr
armand
um es klar zu sagen, mein lieber diss. das alles ist müll. das alles ist schrott. und das alles will niemand genauer wissen. geschweige denn diskutieren. es interessiert einfach niemanden wirklich. verstehst du das?
19.04.2007 - 0:16 Uhr
armand
frag die leute ob sie für morgen früh noch genügend kaffee in der dose haben und sie werden losrennen und gucken. aber MEHR solltest du nicht fragen. MEHR geht zu weit.
19.04.2007 - 0:18 Uhr
42, Schwerin
ich hinterfrage alles
19.04.2007 - 0:44 Uhr
kagemusha
@dissoziativ: es gibt in der tat in deutschland keine sammelklagen im sinne der amerikanischen, die i.ü. wegen des mißbrauchs eingeschränkt werden sollen.

und es ist für die verfassungsrichter egal, wie viele personen sich an möglichen unterschriftsaktionen beteiligen. maßstab für die richter ist das gg und nicht die anzahl "entrüsteter" bürger. die "meinung" der bürger ist irrelevant. die richter sind unabhängig und nur recht und gesetz unterworfen.
19.04.2007 - 7:35 Uhr
42, Schwerin
@Kage, das weiß ich. Ich habs zum besseren Verständnis gepostet, weil viele halt in dem Irrglauben sind, dass es eine solche Klage gibt.
Eine Unterschriftenaktion und sei es mit noch so vielen Stimmen wird wohl vorm obersten Gerichtshof rein garnix bringen, da er ja wie gesagt ans GG gebunden ist.
19.04.2007 - 9:53 Uhr
47, Rostock
ausgefüllt und abgeschickt...
19.04.2007 - 11:00 Uhr
44, Berlin
also die daten werden von den providern doch eh schon vorrätig gespeichert, nu is es halt gesetzlich pflicht, außerdem ist deutschland dazu verpflichtet denn die aufforderung kommt aus brüssel und das minimum diese daten vorrätig zu speichern ist zwichen 6 monaten und 3 jahren und deutschland hat sich für das minimum entschieden, wenn man überhaupt dagegen vorgehn will dann muss man das in brüssel tun
19.04.2007 - 11:59 Uhr
h4nk
ob die das nu 3 monate wie jetzt schon oder 6 monate speichern.das macht doch keinen großen unterschied.
19.04.2007 - 12:03 Uhr
44, Berlin
ich find das is eh alles nur panikmache, es wird immer gesagt es schränkt die grundrechte ein oder geht an ihnen vorbei, ich bezweifle dass nur wenige die sich aufregen überhaupt alle grundrechte kennen, auf welches grundrecht bezieht es sich denn kann mir das einer sagen?
19.04.2007 - 12:09 Uhr
kaui
naja am obersten gerichtshof gibt es das nicht aber es gibt immerhin petitionen die man beim bundestag einreichen kann bzw gibts sogar schon nen link auf bundestag.de wo man an bestehenden petitionen teilnehmen kann..e.s ist also immer möglich was zu machen auch wenns nicht immer der einfachste weg ist..
19.04.2007 - 12:11 Uhr