"Aber abgesehen davon, eine Anmietung einer Ferienwohnung ist ja auch das Gleiche wie das Anmieten einer Wohnung zu Wohnzwecken."
Und für beide werden Verträge abgeschlossen für die dieselben rechtlichen Bestimmungen gelten. Es gibt kein "extra Vertragsrecht" für Ferienwohnungen..........
Du führst hier gerade deine Inkompetenz spazieren...............
