Auch mal interessant zu lesen und hierbei handelt es sich immerhin um einen Rechtsanwalt und kein Verschwörungstheoretiker oder sonst was wie warscheinlich gleich jeder vermuten möchte.
"Petition zur Abschaffung des deutschen Jugendamtes (Zwangsmaßnahmen des Jugendamtes)"
"Delbrück, 29.10.2007: Der Rechtsanwalt Ingo Alberti hat eine Reihe Petenten erfolgreich unterstützt und folgender Antrag wurde vom Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments als zulässig angenommen:"
"Jugendämter sind abzuschaffen, weil sie ohne Rechts- und Fachaufsicht sind, ohne Weisungsgebundenheit und sich über die Menschenrechtssprechung und –konventionen stellen, sowie nur von lokalen Jugendamtspolitikern beeinflusst werden. Die beste Interessen des Kindes sind als Rechtsbegriff einzuführen.
Begründung:
Als deutscher Rechtsanwalt mit 14 Jahren Berufspraxis bin ich stets konfrontiert mit dem Machtmissbrauch und der Voreingenommenheit der Jugendämter gegen ausländische Eltern und deutsche Väter im familiengerichtlichen Verfahren. Letztlich kann nur deren Abschaffung abhelfen. Erschwerend kommt hinzu, dass der internationale Begriff der Besten Interessen des Kindes in Deutschland nicht gilt, sondern nur der unbestimmte Ersatzbegriff des sogenannten Kindeswohls, der jegliche jugendamtliche und richterliche Willkür ermöglicht. Dieser steht über den Menschenrechten des Kindes und seiner Eltern und führt oft zu deren Verletzung im familiengerichtlichen Verfahren."
1. Die Jugendämter werden irreführend als Amt, als eine staatliche Behörde bezeichnet, obwohl sie einzelne territoriale Organisationseinheiten mit antidemokratischem Charakter sind, die durch den Oberbürgermeister bzw. Landrat jeder Stadt und jeder Gemeinde finanziert werden. Aber im Gegenteil zu einer staatlichen Behörde weder der staatlichen noch der ministerialen noch der anderen Aufsicht bzw. Weisung unterliegen.
2. Die örtlichen Jugendämter wurden endgültig durch die NSDAP als lokale Behörde zur politischen Kontrolle, Unterdrückung und Germanisierung der Kinder und Familien auf dem deutschen Gebiet konstituiert. Die Jugendämter haben die Selektion und die Entführung der rassentauglichen Kinder ins Dritte Reich durchgeführt.
3. Nach dem 2. Weltkrieg sind die Strukturen der örtlichen Jugendämter nicht aufgelöst worden.
und so weiter und so fort
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http://www.umweltjournal.de/AFA_familienrecht/13205.php