so, dass könnte eine mögliche ableitung sein:
unterstellt, babe ist eine frau und babe ist vielseitig und eine, ich zitiere, sau, dann sind zwangsläufig alle frauen vielseitig und, ich zitiere, säue. dies wiederum lässt den schluss zu, dass frauen in verwerflicher art und weise fremdgehen und die gutgläubigen männer in ebenso verwerflicher art und weise betrügen, denn die besondere verwerflichkeit wird durch die vielseitigkeit indiziert. dies wiederum bedeutet, dass das fremdgehen der frau immanent ist oder wie ein anderer hier zu recht betonte, genetisch determiniert ist. dies wiederum bedeutet, dass das wort tragödie im titel des therads berechtigt ist, denn es erscheint tragisch, dass der genetisch gute mann durch die genetisch böse frau betrogen wird, was wiederum den schluss zulässt, dass das zusammenleben von mann und frau die ausmaße einer griechischen tragödie aufweist, was allerdings nicht bedeutet, dass die frau in einem die freie willensbildung ausschließenden zustand handelt, denn die vielseitigkeit bedeutet zugleich auch die möglichkeit der wahl, aber es erscheint wiederum tragisch, dass die frauen grundsätzlich den falschen weg wählen, was wiederum den schluss zulässt, dass die im 1. buch mose erwähnte erbsünde nach wie vor ihre geltung beansprucht. nun mag man streiten, ob die genetische veranlagung vor oder erst nach der erbsünde entstand. dies kann jedoch dahinstehen, da unbeschadet der genetischen disposition die wahlfreiheit nicht eingeschränkt wird. vielmehr wird man sogar sagen können, dass aufgrund der bekannten disposition die frauen dazu anhalten müsste, genauer nachzudenken. tatsächlich tun sie dies, allerdings in bösgläubiger art und weise, um den gutgläubigen mann mit ihrer vielseitigkeit zu täuschen. mithin ist die genetische disposition kein strafmilderungs- sondern vielmehr ein strafschärfungsgrund. langer rede kurzer sinn: die frauen sind schuld.