es gilt als tradierte marke, die ohne markenanmeldung als solche angesehen wird.
so:
beschluss
hagakure
mv-spion
-antragsteller-
gegen
babe0702
mv-spion
-antragsgegnerin-
wegen unterlassung
1. die antragsgegnerin wird verurteilt es zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß allein dem antragsteller zustehende worte und/oder wortverbindungen gegenüber dritten zu äußern.
2. für den fall einer jeden zuwiderhandlung wird der antragsgegnerin ein noch zu bestimmendes ordnungsgeld auferlegt.
3. die antragsgegnerin trägt die kosten des verfahrens.
4. diese entscheidung ist unanfechtbar.
unterschrift des hohen und unfehlbaren gerichts