@skip: ich denke nicht, dass man behaupten kann, dass eine frau einen grund zum fremdgehen hat, wenn sie jemanden wie regireig zu hause hat. diese these verkennt, dies hatten wir schon einmal untersucht, dass die frau doch die wahl hat. dein beispiel zeigt doch deutlich, dass die frau eine person wie regireig gewählt hat, auch wenn die motive dieser wahl im dunkeln bleiben. wenn sie aber, motive hin oder her, dies gewählt hat, so ist der eingetretene zustand doch eben auf diese wahl zurückzuführen und demnach selbstgewähltes schicksal. nun kann sie zwar erneut wählen, aber wenn sie das fremdgehen wählt, so verhält sie sich unehrlich, was wiederum die frage nach der erbsünde aufwirft, die wir ebenfalls schon einmal behandelt hatten. zur vermeidung unnötiger wiederholungen mag also hier die feststellung genügen, dass die frau durch ihre erste wahl ihr schicksal selbst bestimmt hat und diese falsche wahl durch die wahl des seitensprungs perpetuiiert. insoweit offenbart sie in zweierlei hinsicht nicht nur schlechten geschmack, sondern auch mangelnde intelligenz im hinblick auf ein mögliches wahlverhalten. fasst man dies wiederum zusammen, so ergibt sich zwangsläufig der schluss, dass die frau wieder einmal schuld hat. und angesichts deines beispiels sogar in zweierlei hinsicht.
@skip: du siehst also, dass dein beispiel die hier bereits gefundenen ergebnisse auf vorzügliche art und weise stützt.