was hat denn der glühwein mit schuss mit dem fremdgehen der frau zu tun? es sei denn, du versuchst hier zu suggerieren, das frau nur in betrunkenem zustand fremdgeht, was allerdings bereits etliche seiten zuvor eindeutig widerlegt wurde. wenn alkohol im spiel sein sollte, dann dürfte dies wohl ein fall der actio libera in causa sein. mithin ist frau schuld und der alkohol, sei es auch der glühwein mit schuss, nur das mittel zum zweck... natürlich alles jetzt sehr wortwörtlich ausgelegt.