nein, nein, schau nur genau hin.... im zweifel schau gern mal in der brockhaus enzyklopädie nach...
nochmal zu den tatsachen. das ist differenziert zu betrachten. ich würde sagen, dass nur behauptete oder bestrittene tatsachen bewiesen werden können und müssen. es sei denn, die tatsachen sind offenkundig. solange eine tatsache aber nicht offenkundig und bewiesen ist, ist sie für mich keine tatsache sondern lediglich eine behauptung. nur bei behauptungen oder thesen ist die beweisführung sinnvoll. gerade beim wissenschaftlichen arbeiten nimmt man ja eine these und versucht sie zu begründen - oder vielleicht besser zu beweisen... nur weil du deine these als tatsache darstellst, ist die these noch lange nicht bewiesen