Freunde und Singles in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn man so dumm ist, hat man nichts anderes verdient, oder?
dummeNuss
ICH SPRECHE VON EINEM ÜBERWEISUNGSRÜCKRUF





*SCHREI*
06.03.2006 - 21:08 Uhr
MatzeCL220
Essenz:

die 6-wochen-frist gilt für lastschrift,

bei überweisungen hast do jedes

rechtsmittel gegen die bank, bis dem

typen das geld zur verfügung steht! ABER:

danach kann ich mich an ihn wenden, und

wenn er nicht an seinem anwalt verarmen

will gibt er besser nach... ^^
06.03.2006 - 21:11 Uhr
nitzpipp
baaaah, du hast es doch jetz selbst

gepostet!





Frist für den Widerruf von

Überweisungsaufträgen ist seit Mitte

August 1999 in dem sogenannten

Überweisungsgesetz (BGBl Nr. 39 vom

26.7.1999) geregelt. Hiernach kann der

Überweisungsauftrag nur solange

widerrufen

werden, wie der Betrag noch nicht

endgültig auf dem Konto des

Begünstigten

zur Verfügung gestellt wurde (§ 676 a

Abs.

4 BGB). Mit der Gutschrift auf dem

Empfänger-Konto wird der

Überweisungsauftrag somit unwiderruflich

und der Zahlende muss sich dann

gegebenenfalls unmittelbar an den

Empfänger wenden, wenn er sein Geld

zurückhaben will.





was du mit deinem anwalt für spielchen

spielen willst is deine geschichte. die

bank wird dir eine überweisung nicht

zurückbuchen.
06.03.2006 - 21:12 Uhr
dummeNuss
na also, das ist doch ne nette

Zusammenfassung. Und nun behaupte nochmal

ein, dass, wer falsch überweist,

automatisch sein Geld los wird ^^
06.03.2006 - 21:13 Uhr
dummeNuss
maaaaaaaaaan, dann muss man sich halten an

den "falschen" Empfänger wenden.



Aber Fakt bleibt doch nach wie vor, dass

man IRGENDWIE sein Geld wiederbekommt

*maul*
06.03.2006 - 21:14 Uhr
MatzeCL220
workshop richtig lesen: "....und der

Zahlende muss sich dann gegebenenfalls

unmittelbar an den

Empfänger wenden, wenn er sein Geld

zurückhaben will."



aber für dich frag ich gerne morgen

nochmal nach ^^

@nitz
06.03.2006 - 21:16 Uhr
nitzpipp
ihr habt gesagt man kann sich das locker

ma eben von der bank zurück holen. ich hab

das nur korrigiert. wenn ihr mit

paragraphen rumwerfen anfangt is dat ja

nich mein prob
06.03.2006 - 21:16 Uhr
dummeNuss
ist doch egal. Wir sind uns doch einig.

:-\
06.03.2006 - 21:17 Uhr
MatzeCL220
wenn es nicht eine bankinterne überweisung

ist hab ich 2-3 tage zeit, bei ner

bankinternen Überweisung muss entweder

richtig fix sein oder mir mitm anwalt das

geld holen. das isses!
06.03.2006 - 21:19 Uhr
nitzpipp
2-3 tage stimmt auch nicht. macht dir

keine bank. diese 2-3 tage spielt die bank

nämlich mit deinem geld rum, auch wenn das

längst gebucht sein müsste. sobald die

anfrage an den bankfremden rechner raus is

bist du die kohle los. so oder so, du

musst sauschnell sein wenn du was dagegen

machen willst.
06.03.2006 - 21:23 Uhr
MatzeCL220
"nur solange widerrufen werden, wie der

Betrag noch nicht endgültig auf dem Konto

des Begünstigten

zur Verfügung gestellt wurde"



heisst: wenn er drauf zugreifen kann!
06.03.2006 - 21:25 Uhr
nitzpipp
ja. is mir schon klar. aber keine bank

gibt zu das sie noch mit dem geld spielt

und das nochnicht gebucht ist
06.03.2006 - 21:26 Uhr
MatzeCL220
na ich weiß doch, is aber auch egal. wird

dann doch mit transaktionsaufwand oder

serverausfall etc begründet... ^^
06.03.2006 - 21:29 Uhr
nitzpipp
eine seite vorher wusstest du auchnoch das

man ne überweisung 4 wochen lang

rückgängig machen kann
06.03.2006 - 21:32 Uhr
dummeNuss
Also, da muss ich Nippelpippi aber

wirklich mal rechtgeben
06.03.2006 - 21:33 Uhr
nitzpipp
und DU dachtest es wären 6 wochen
06.03.2006 - 21:34 Uhr
dummeNuss
ich weiß Und du heißt ab jetzt

NIPPELPIPPI
06.03.2006 - 21:35 Uhr
nitzpipp
na gottseidank sprech ich ja nur mit euch

wenn wieder einer dünnpfiff verzapft
06.03.2006 - 21:39 Uhr
MatzeCL220
für den ausgleich meiner unsicherheiten

hab ich aber auch n guten anwalt... ^^
06.03.2006 - 21:42 Uhr
nitzpipp
gratuliere.
06.03.2006 - 21:45 Uhr