es geht dabei nicht um empfindlichkeit, sondern um strafrechtliche relevanz, daß die nazibraut den unterschied zwischen dem, was ich geschrieben habe und dem was sie geschrieben hat, nicht erkennen kann, war mir klar.
wie der staatsanwalt das sieht, werden wir nun schon bald wissen...
habe bis jetzt gewartet aber nu isser screenshot bei mir..