Irgendwie müssen ja die Steuern rein
QUELLE

http://www.ard.de/ratgeber/multimedia/urheberrechtiminternet/-/id=13302/nid=13302/did=2383958/nri6s0/index.html
Ein Anwalt weiß doch sowas

2. Korrekte Quellenangabe
Bei der Verwendung fremden Materials direkt auf der eigenen Seite sollte immer auf die benutzte Quelle verwiesen werden. Dies bedeutet, dass der Urheber des Werkes und nicht nur der Ort angeben werden muss, von dem das Material stammt.
Ein Quellenhinweis "Quelle: YouTube" ist somit unzureichend. Es muss stets die Person angegeben werden, von der das Material stammt. Wenn der Urheber nicht bekannt ist und das Material dennoch verwendet werden soll, muss die Quelle so genau wie möglich angegeben werden, z.B. "Quelle:YouTube/ard". Ein rechtliches Restrisiko besteht in diesem Fall jedoch weiter.
Eine Alternative zu geschützten Werken können "gemeinfreie" Stücke darstellen. Gemeinfreiheit liegt beispielsweise vor, wenn es sich um amtliche Werke wie Gesetze oder Urteile handelt.