Freunde und Singles in Mecklenburg-Vorpommern

an alle die sich in sachen Recht auskennen...
kagemusha
danke für die aufklärung @dissoziativ, aber ich bin volljurist...
25.03.2007 - 20:19 Uhr
doch ^^ kenn ich aus eigener erfahrung auch @ ka...
25.03.2007 - 20:20 Uhr
40, Rostock
also: Die Mitgliedschaft kann im gegenseitigen Einverständnis für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehr etc ausgesetzt werden. In diesem Fall ist eine bescheinigung zur Glaubhaftmachung beim Verein vorzulegen. Es verlängert sich die ursprünglich vereinbarte Mitgliedschaft um die Zeitspanne, in welcher sie geruht hat. Ein außerordentiches Kündigungsrecht bleibt davon unberührt. (--> Frage von mir, ist die klausel rechtens?) Bei Aussetzung des Vertrages wird eine wöchentliche Bearbeitungspauschale von 1,50€ erhoben.
25.03.2007 - 20:20 Uhr
42, Schwerin
danke für die Aufklärung über deinen beruf@kage....dann hab ich also unrecht?
25.03.2007 - 20:21 Uhr
42, Schwerin
Da wir ja nen juristen hier haben mal abweichend zum Thema:

mündliche Verträge sind ja nun auch Verträge. Wer ist in einem Streitfall in der Beweispflicht, dass der Vertrag tatsächlich abgeschlossen wurde. Ich der den Vertrag als 2. auflösen will oder der jenige, bei dem ich den vertrag abgeschlossen habe?
25.03.2007 - 20:27 Uhr
kagemusha
es gelten die allgemeinen beweislastregeln @dissoziativ. wer ein recht geltend macht, hat dieses zu beweisen.
25.03.2007 - 20:30 Uhr
42, Schwerin
Hm also ist mein Gegner in der Beweispflicht und da er keinen Zeugen hat, hat er ein Problem....
25.03.2007 - 20:32 Uhr
kagemusha
wenn du die kündigung erklärst @dissoziativ, liegt hierin eine konkludente anerkennung eines vertragsverhältnisses.
25.03.2007 - 20:35 Uhr