Aus Erfahrung, dann ist deine ERfahrung Bockmist, natürlich rechnen RAe auch das ERstgespräch ab, nur bei langjährigen Mandanten wird eine Beratung die nicht wirklich einen Fall betrifft mal nicht abgerechnet. Wenn man nicht wirklich ne Ahnung von der Abrechnung in einer Rechtsanwaltskanzlei hat sollte man lieber den Mund halten.