Wer einmal erwischt wird darf gar nicht
mehr Fahrschule weitermachen .. da ist
erstmal für ne lange Zeit Sense und wenn
sie Glück hat braucht sie nur Geld
bezahlen - andernfalls kommt sie in den
Knast
§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die
dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat
oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach §
44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25
dieses Gesetzes verboten ist, oder
2. als Halter eines Kraftfahrzeugs
anordnet oder zulässt, dass jemand das
Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche
Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das
Führen des Fahrzeugs nach § 44 des
Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses
Gesetzes verboten ist.
Als Fahrzeughalter würde ich mir das also
doppelt überlegen..