@pedder: Und wo ziehst du die Grenze zum
Verlust der Menschenrechte? Erst wenn der
Täter ein Kind erschlägt? Oder es versucht
zu erschlagen oder schon beim Schlagen
ohne Todesfolge oder bei Vernachlässigung?
Also ein Mensch, der ein Kind erschlägt,
soll dann jeglische Menschenrechte
verlieren, aber ein anderer, der ein Kind
schlägt, dass es lebensgefährlich verletzt
wird, aber durch Zufall nicht stirbt,
"darf" eine normale Gefängnisstrafe
absitzen? Dieser Sprung in der Strafe ist
doch gar nicht ob des Unrechtsgehaltes zu
legitimieren. Und außerdem ist immer noch
ein Irrtum in der Verhandlung denkbar. Den
Verlust der Menschenrechte und den
Konsequenzen daraus (z.B. Folter, usw.)
kann KEINER wieder gut machen. Das ist
schon bei Fehlurteilen mit Gefängnisstrafe
nur sehr schwer bzw. unzureichend möglich.