"es gibt also sogar im bereich des sozialbezuges bessere und schlechtere menschen ^^ "
Sorry, aber das kann ich so nicht unkommentiert lassen (wenngleich ich das Smiley zur Kenntnis genommen habe

).
Wer ALG bezieht, hat sich diese (Versicherungs-)Leistungen mit einer entsprechenden vorausgehenden steuerpflichtigen Tätigkeit *erarbeitet*. Er bekommt dieses Geld nicht einfach nur deshalb, weil er einen deutschen Ausweis hat und die Gesetzeslage das vorsieht. Je nach vorausgehender Tätigkeit kann das dem Hartz-bezieher gegenüber schonmal unfair aussehen. Dann hat diese Person aber im Vorfeld auch ebenso deftige Summen für diese Versicherung geleistet.
Ich bitte zu entschuldigen, wenn es ein wenig harsch wirkt. Doch diese omnipräsente Gleichsetzung von ALG und Harz steht mir persönlich bis sonst wo. Das bedeutet natürlich nicht, dass ein ALG-Bezieher deswegen ein besserer Mensch ist. Trotzdem besteht zwischen ihm und dem Hartz-bezieher ein Unterschied - nicht auf menschlicher aber auf rechtlicher Ebene.
Und eins kann ich noch anmerken: Für den Sachbearbeiter macht das scheinbar auch wenig Unterschiede. Die kleinsten Formfehler seitens des Berechtigten werden genutzt um Leistungen zu verweigern.
Konkret zur Frage: Ich vermute aus vorgenannten Gründen, und dem juristisch gut formuliert klingenden Kommentar von doctorwho, dass du mit deinem Anliegen keine Chance haben wirst.