aber n test durch die führerscheinstelle wird doch eigentlich nur angeordnet wenn man auch irgendwie mit auto unterwegs war (wenn ich nicht irre) er war ja zu fuß...
zur polizei würd ich halt auch nicht gehen, wenn ich ne aussage machen muss wird mir das gericht das sagen durch ne vorladung.. diese wird aber gar nicht erfolgen weil der staatsanwalt keine veranlassung sieht wenn du nicht vorher auffällig geworden bist durch andere straftaten oder wiederholt aufgegriffen wurdest (zu haga schielt)
mal ganz gurndsätzlich:
kostenfreie rechtsberatung gibt es in jedem zuständigem amtsgericht, allerdings glaube ich ist diese eher begrenzter natur.. einen anwalt kannst du immer konsultieren und wenn dir das geld fehlt auch den hinweis auf prozesskostenbeihilfe geben
wichtig ist halt erstmal nicht zur polizei zu gehen.. da käme eine aussage ja sowas wie ner selbstanzeige gleich.. geht das vor gericht, müssen sie dir erstmal nachweisen was du gemacht hast und wann und wie und wieviel und was es war und und und..
ich würde erstmal gaaaaaaaaaaanz entspannt abwarten und nicht zur polizei gehen, wenn die dich anrufen, ziehst du deine bisherige aussage zurück..
vom gericht wird nix passieren und das wissen auch die polizisten.. außer du zeigst dich selbst an..
ansonsten wenn das gericht sich meldet, ab zum anwalt und das klären aber sonst würd ich erstmal die füße still halten und den lebenswandel vollziehen wie geplant