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richterin erlaubt prügel in der ehe
Caro316ti
naja wenn meinem partner ein einziges mal die hand gegenüber mir ausrutscht und es danach auch wirklich bereut ist das ja immernoch anders als wenn er mich permanent prügelt!
22.03.2007 - 16:55 Uhr
kagemusha
schau ins bgb @armand, dann beantworten sich deine fragen von ganz alleine.
22.03.2007 - 16:55 Uhr
armand
hä? wenn dein kerl dir ne rechte verpasst ist das okay? @caro
22.03.2007 - 16:58 Uhr
knuddeltiggaaa
Ins BGB?? hmmm.. da gibts ja net sooo viel zu lesen... worauf genau willst denn hinaus?? @Kagemusha
22.03.2007 - 16:58 Uhr
Clarins
Caro aber auf den Po darf ich dir schon leicht schlagen beim Akt?
22.03.2007 - 16:59 Uhr
Caro316ti
das hab ich nicht gesagt aber das ist doch nicht gleich ein grund für ne härtefallscheidung!
22.03.2007 - 16:59 Uhr
Caro316ti
beim akt; mein hase... weißt doch wie ich darauf stehe! *rrrr*
22.03.2007 - 16:59 Uhr
Clarins
Höre auf, die Schreibtischplatte ist schon gerissen!!!
22.03.2007 - 17:00 Uhr
nicklass
wovon?
22.03.2007 - 17:01 Uhr
Caro316ti
oh baby... *g*
22.03.2007 - 17:01 Uhr
kruemoline
zwischen nem zarten klapps und richtiger prügel liegt auch ein himmelweiter unterschied
22.03.2007 - 17:01 Uhr
Clarins
Nicklass wovon wohl... Vom briefbeschwerer^^
22.03.2007 - 17:02 Uhr
Clarins
Ups da redet wer aus Erfahrung ??? Kruemo?
22.03.2007 - 17:03 Uhr
45, Hamburg
ja eben, solange es sich nur um EINEN Faustschlag handelt finde ich das auch ok, woher soll sie sonst wissen wie ihre hierachische Stellung innerhalb der Beziehung ist....
22.03.2007 - 17:03 Uhr
knuddeltiggaaa
Thema läuft auf Pro7...
22.03.2007 - 17:03 Uhr
kruemoline
ja, so ein schuhabdruck für mindestens zwei wochen aufm hintern is schon eine schöne sehenswürdigkeit....
22.03.2007 - 17:04 Uhr
kagemusha
@knuddeltiggaaa: das bgb erlaubt die sofortige scheidung bei unzumutbaren zuständen, d.h. im falle häuslicher gewalt. hier ist jedoch das ipr, d.h. das internationale privatrecht, betroffen, zu welchem sich im egbgb ausführliche regelungen befinden. hier kommt es zu spannungen zwischen ausländischem recht und dem deutschen recht, dem ordre public. insofern lag die richterin nicht vollkommen falsch, hat jedoch den ordre public nicht ausreichend beachtet.

der hinweis ging allerdings an armand. die fragen waren bestenfalls populistisch.

außerdem besitzen richter unabhängigkeit. die jetzige aufregung ist daher ebenfalls populistisch. wer aus bild zitiert, ist selber schuld.
22.03.2007 - 17:05 Uhr
Caro316ti
das hat doch nichts mit erfahrung zu tun oder doch?
22.03.2007 - 17:05 Uhr
armand
bitte beim thema bleiben.
wenn caro sich gern auf die fresse kloppen lässt ist das ihr privates problem.
22.03.2007 - 17:07 Uhr
nicklass
son schönen strammen zug mit ner reitgerte hat noch niemanden geschadet^^
22.03.2007 - 17:07 Uhr