Schuld... spricht das Gericht. Daher muss
der Sachverhalt auch genauso rüberkommen
wie es passiert ist. Für den Mann ist es
eine Notwehrmaßnahme.
§ 32
Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr
geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die
erforderlich ist, um einen gegenwärtigen
rechtswidrigen Angriff von sich oder einem
anderen abzuwenden.