Für die gelten die selben Bestimmungen, beachte aber :
So ein E Scooter muss über eine deutsche Betriebserlaubnis verfügen, jedoch werden zwischenzeitlich derartige Fahrzeuge vertrieben, die eine EG-Typgenehmigung besitzen, so z.B. die Modelle Street Devil, Street Cruiser und Street Cruiser Pro der Firma Global Generation Cult (GGC).
Für jedes entsprechend dem genehmigten Typ hergestellte Fahrzeug wird in diesem Fall vom Hersteller eine Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity bzw. Certificate de Conformité) nach Artikel 7 in Verbindung mit dem Muster des Anhangs IV-A der Richtlinie 92/61/EWG des Rates vom 30.Juni 1992 über die Betriebserlaubnis für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge ausgestellt, die gemäß § 18 Abs. 5 Nr. 1a StVZO mitzuführen und bei Kontrollen vorzuweisen ist
Jedes Fahrzeug, das in Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ hergestellt wurde, muss darüber hinaus nach Artikel 8 der Richtlinie ein Betriebserlaubniszeichen tragen, das sich zusammensetzt aus:
• der Betriebserlaubnisnummer,
• dem Buchstaben „e “,gefolgt von der Nummer oder dem Zeichen des Mitgliedstaats, der die Betriebserlaubnis erteilt hat,
• den Identifizierungsnummern des Fahrzeugs mit einem numerischen oder alphanumerischen Code.
Beispiel: e13*92/61*005*00
Kann keine Übereinstimmungserklärung vorgelegt werden und ist auch kein Betriebserlaubniszeichen am Fahrzeug feststellbar, kann davon ausgegangen werden, dass es sich um kein für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug handelt.
Eine deutsche Betriebserlaubnis wäre das beste damit bist du auf der sicheren Seite.
Die Betriebserlaubnis ist mitzuführen.