im grundgesetz steht in artikel 5: „jeder haat das recht seine meinung in wort, schrift und bild frei zu äußern und zu verbreiten[...].“ aber jedes gesetz seine grenzen findet, dort wo andere gesetze verletzt werden könnten. so garantiert der artikel 2 des gg das recht auf freie entfaltung der persönlichkeit. dies heißt z.b., dass kinder vor medien zu schützen sind, welche sie beeinflussen könnten. deshalb gibt es ein „gesetz über die verbreitung von jugendgefährdenden schriften.“
das ziel der werbung ist es die menschen bewusst zu beeinflussen, dass die zu bewerbenden produkte gekauft werden. damit wird durch werbung die freie entfaltung der persönlichkeit verletzt.
deshalb jetzt meine frage: ist werbung verfassungsfeinflich?